Politisches System

Im Laufe der Geschichte wandelte sich das antike Rom von der Monarchie zum Kaiserreich. Es sind nicht alle Einzelheiten der frühen Monarchie bekannt, doch der König („Rex“) verlor über die Jahre an Beliebtheit, sodass etwa Julius Caesar den Titel ablehnte. Um 510 v. Chr. wurde Rom zur Republik, nachdem der verhasste königliche Tyrann Tarquinius vertrieben worden war. Die wichtigste Institution – die schon während der Monarchie bestand, aber erst in der Republik zunehmend an Wichtigkeit gewann – war der Senat. Die Mitglieder wurden anfangs nach Geburt und Klasse selektiert, wodurch eine Art oligarchische Republik entstand, da es auch eine Frage des Geldes war, wer in den Senat kam und somit bestimmten die Reichen über die Armen.

Anstatt eines Königs wurde die oberste Exekutive im Staat durch die zwei Konsuln übernommen. Das Konsulat wurde möglichst so eingerichtet, dass ein Amtsmissbrauch nicht möglich war; ein Konsul wurde für ein Jahr gewählt und konnte seine Amtszeit auch nicht verlängern lassen. Die Konsuln teilten sich die oberste Gewalt, das „imperium“, hatten im monatlichen Wechsel den Vortritt und konnten jeweils Legionen befehligen. Dieses doppelte Konsulat funktionierte natürlich dann am besten, wenn Konsens herrschte.

Durch die Expansion des römischen Reiches und die immer neu dazu gekommenen Gebiete wurden weitere Organe des Staates wichtig, die die Konsuln bei Entscheidungen entlasteten. So gab es etwa „Quaestores“, „aediles“, „Praetores“ und „Censores“, die unterschiedliche Aufgaben erfüllten. Quaestores waren für finanzielle Angelegenheiten wie die Steuereintreibung zuständig. Zur Überwachung der öffentlichen Bauten, der Aufsicht über die Stadtreinigung und den Vorsitz über die Spiele setzte man sogenannte aediles ein. Praetores, die in der Hierarchie direkt unter den Konsuln standen, waren für sämtliche Angelegenheiten zuständig, die die Judikative betrafen. Zuletzt kümmerten sich ehemalige Konsuln, die Censores, um die Aufsicht bei Wahlen, führten die Register und Senatorlisten, führten Volkszählungen durch und hatten dazu auch die Macht, Senatoren zu entlassen, wenn diese nicht dem sittlichen Lebensbild entsprachen. Männer, die solche Positionen inne hatten wurden anschließend oft mit dem Titel eines Prokonsuls oder Propraetor betraut, wodurch sie befähigt waren, römischen Provinzen vorzustehen.

In der Volksversammlung, die die Staatsbeamten wählte, wurde durch das Klassenwahlrecht die reicheren Bürger bevorzugt. Sie trafen sich zu Abstimmungen von Kriegserklärungen, Beschlüssen oder Gesetzesgebungen. Dabei konnten die Stimmberechtigten jeweils nur mit “ja” oder mit “nein” stimmen; eigene Vorschläge oder eine Änderung von Anträgen konnten von der Volksversammlung nicht durchgeführt werden. Im Gegensatz dazu war die Macht des Volkes in den Volkstribunen gesichert. Zu den wahlberechtigten, souveränen Bürgern zählten Männer ab dem 16. Lebensjahr, welche das römische Bürgerrecht genossen. Theoretisch sollten Volksversammlung und Volkstribune gemeinsam in der Lage sein, den Staat zu kontrollieren, was praktisch jedoch nicht umgesetzt wurde. Der Senat bildete die zentrale Mitte des Staates. In seinem Einfluss und seiner Macht war der Senat das wichtigste politische Organ der römischen Republik.

Er bestand aus 300 Mitgliedern (ab 80 v. Chr. aus 600) und wurde alle fünf Jahre von dem Zensor aufgestellt. Die Aufgaben des Senates war die Ausrüstung der Magistrate mit Geld, die Bestimmung der Steuersätze und der Beschluss über alle außerordentlichen Ausgaben. Des weiteren empfing der Senat auswärtige Gesandte und fasste Beschlüsse über Beziehungen zu auswärtigen Staaten. Später wurde die Macht der Senatoren ausgebaut, in dem sie dazu befähigt waren die Beamten zu wählen, was vorher von der Volksversammlung durchgeführt worden war.

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